Prozessrecht
Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 1. 2. 2006 - 14 WF 54/06, 01.02.2006
Wird gegen einen Beschluss sofortige Beschwerde eingelegt muss sich das Gericht mit den Gründen der Beschwerde auseinandersetzen und in einem Beschluss die Gründe offen legen, die zur Nichtabhilfe geführt haben.
Die Anforderungen an die Prüfung der Erfolgsaussicht dürfen nicht zu einer Verlagerung der Hauptsache in das PKH-Verfahren führen (vergleiche BVerfG vom 4. 2. 2004 - 1 BvR 1715/02).
mehr 
|